Rechtsanwalt und Notar
Benjamin Beckmann
Benjamin Beckmann ist seit 2007 als Rechtsanwalt und seit 2019 als Notar in der Kanzlei Beckmann tätig. Seine Mandanten kommen überwiegend aus Schenefeld, Halstenbek, und Hamburg, aber er arbeitet auch gern deutschlandweit für Sie. Er hält Fachanwaltschaften Erbrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsrecht. In seiner Tätigkeit als Notar steht er seinen Mandant*innen in allen notariellen Belangen im persönlichen und geschäftlichen Bereich umfassend zur Verfügung.
Hierbei legt er großen Wert auf die persönliche Beratung aller Beteiligten – Sie sollen schließlich verstehen, was Sie unterschreiben.
Eben so wichtig sind ihm zügige Abläufe, die er mit Hilfe seines erfahrenen Teams, flüssiger Kommunikation mit den Behörden und durch viel Flexibilität in den Beratungszeiten gewährleisten kann. Seine Beratungsschwerpunkte als Anwalt bilden das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsrecht sowie das Erbrecht.
Ein besonderes Anliegen ist Rechtsanwalt und Notar Beckmann das Erbrecht, denn hier geht es darum, für Verbindlichkeit und Sicherheit zu sorgen bei einem sensiblen Thema. Hierbei steht die Beratung und respektvolle Begleitung aller Beteiligten im Vordergrund.
Im Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät Benjamin Beckmann Vermieter*innen und Mieter*innen. Diese finden in ihm einen kompetenten und durchsetzungsstarken Verhandlungspartner, der es versteht, Verträge entsprechend den individuellen Gegebenheiten und Bedürfnissen zu gestalten, an Veränderungen anzupassen und erfolgreich abzuschließen.
Im Verkehrsrecht betreut er Geschädigte bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen, insbesondere bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber Unfallgegnern und den Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen. Weiter betreut er Unternehmen auf dem Rechtsgebieten des Kauf- und Werkvertragsrechts.
Rechtsanwalt und Notar /
Fachanwalt für Erbrecht/ Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht /
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Verteidigung der Mandant*innen in Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren, insbesondere im Hinblick auf ein drohendes Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug.
Daneben betreut er sowohl Privatleute als auch klein- und mittelständische Unternehmen bei ihren täglichen Rechtsfragen auf den Gebieten des Immobiliarrechts, des Erbrechts und des Zivilrechts.
Rechtsanwalt und Notar Benjamin Beckmann ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien, der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltverein (DAV) und zudem TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter.